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   VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91   

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VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91 (https://dejure.org/1991,2526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.1991 - A 14 S 110/91 (https://dejure.org/1991,2526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 1991 - A 14 S 110/91 (https://dejure.org/1991,2526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in einem Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 448 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 342
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
    So ist beispielsweise auch in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt, daß die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der über Spezialkenntnisse (zu gerade im Verwaltungsprozeß nicht selten vorkommenden Sondermaterien) verfügt, sinnvoll und notwendig im Sinne des § 162 VwGO sein kann, auch wenn in den entschiedenen Fällen die Voraussetzungen hierfür verneint wurden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 -- VBlBW 1984, 376; v. 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 -- und v. 20.7.1989 -- 2 S 1497/89 -- VBlBW 1990, 16).

    Besteht danach der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch, so bedarf keiner Prüfung mehr, ob das Verwaltungsgericht nicht zumindest die fiktiven Mehrkosten für einen Anwalt am Gerichtssitz hätte zusprechen müssen und ob hierfür ein nach § 173 VwGO i.V.m. § 103 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausreichender Antrag (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 20.7.1989 aaO) vorgelegen hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1963 - 6 B 16/63
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
    Einem Beteiligten steht es zwar frei, sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen von ihm auszuwählenden Rechtsanwalt vertreten zu lassen (§ 67 Abs. 2 VwGO); daraus folgt aber nicht, daß auch alle Aufwendungen für jeden beliebigen Rechtsanwalt in vollem Umfang vom unterlegenen Prozeßgegner erstattet werden müssen (vgl. etwa OVG Koblenz, DVBl 1963, 786).

    Der Senat hält jedoch -- ebenso wie das OVG Koblenz DVBl 1963, 786 -- eine nicht zu kleinliche Handhabung für angebracht.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1983 - 2 S 2782/83

    Kosten für Ablichtungen aus Behördenakten und Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
    So ist beispielsweise auch in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt, daß die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der über Spezialkenntnisse (zu gerade im Verwaltungsprozeß nicht selten vorkommenden Sondermaterien) verfügt, sinnvoll und notwendig im Sinne des § 162 VwGO sein kann, auch wenn in den entschiedenen Fällen die Voraussetzungen hierfür verneint wurden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 -- VBlBW 1984, 376; v. 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 -- und v. 20.7.1989 -- 2 S 1497/89 -- VBlBW 1990, 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1984 - 8 S 2582/84

    Erstattung von Reisekosten und Fotokopierkosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
    So ist beispielsweise auch in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt, daß die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der über Spezialkenntnisse (zu gerade im Verwaltungsprozeß nicht selten vorkommenden Sondermaterien) verfügt, sinnvoll und notwendig im Sinne des § 162 VwGO sein kann, auch wenn in den entschiedenen Fällen die Voraussetzungen hierfür verneint wurden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 -- VBlBW 1984, 376; v. 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 -- und v. 20.7.1989 -- 2 S 1497/89 -- VBlBW 1990, 16).
  • VG Mainz, 21.04.2006 - 3 K 396/05

    Erstattungsfähigkeit der Auslagen eines auswärtigen Rechtsanwaltes in einem

    Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld eines auswärtigen Rechtsanwalts sind dann erstattungsfähig, wenn zwischen Mandant und Rechtsanwalt ein Vertrauensverhältnis entstanden ist, welches einen Anwaltswechsel zum Zwecke der Kostenersparnis als unzumutbar erscheinen lässt (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1991 - A 14 S 110/91 -, juris).

    Gleichwohl werden auch im Verwaltungsprozess die durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts entstehenden Mehrkosten nicht immer, sondern nur dann erstattet, wenn sie im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO "notwendig" sind (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1991 - A 14 S 110/91 -, juris).

    Allen Beteiligten steht es zwar frei, sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen von ihm auszuwählenden Rechtsanwalt vertreten zu lassen (§ 67 Abs. 1 VwGO); daraus folgt aber nicht, dass auch alle Aufwendungen für jeden beliebigen Rechtsanwalt in vollem Umfang vom unterlegenen Prozessgegner erstattet werden müssen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1991, a.a.O.).

    Darüber hinaus ist die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts aber auch dann als sinnvoll und notwendig, im Sinne von § 162 Abs. 1, Abs. 2 VwGO anzusehen, wenn zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt bereits ein Vertrauensverhältnis entstanden ist, das einen Anwaltswechsel zum Zweck der Kostenersparnis unzumutbar erscheinen lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1991, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 25.05.2005 - 4 K 3957/04

    Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Anwalts

    Das Gleiche gilt dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die ein besonderes in der Streitsache begründetes Vertrauensverhältnis begründet haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.03.1991 - VBlBW 1991, 342).

    Dabei hat die Partei die sich aus dem Prozessrechtsverhältnis und den Grundsätzen von Treu und Glauben ergebende Pflicht, die Kosten niedrig zu halten (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.3.1991 - A 14 S 110/91 - VBlBW 1991, 342 m.w.N.).

  • VG Gera, 15.04.1998 - 5 K 20215/94

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von fiktiven

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  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 6 S 931/99

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes - Inlandsflug

    Außerdem können die Kosten für einen sogenannten auswärtigen Rechtsanwalt dann geltend gemacht werden, wenn ein im Verwaltungsverfahren oder in einer Vorinstanz entstandenes Vertrauensverhältnis einen objektiven Grund für eine verständige und das Kosteninteresse des Prozessgegners berücksichtigende Partei abgeben kann, dem bereits gewählten Anwalt ihres Vertrauens, der seine Kanzlei nicht am Gerichtssitz oder an ihrem Wohnsitz hat, für die weitere Vertretung zu behalten (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.3.1991 - A 14 S 110/91 -, VBlBW 91, 342; Justiz 91, 434).
  • LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00

    Anwendbarkeit von § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO im sozialgerichtlichen

    Bejaht wird es im Rahmen eines Asylverfahrens zwischen Asylbewerber und Rechtsanwalt, wenn der Prozessbevollmächtigte im Verwaltungsverfahren erkennbar und nachhaltig tätig geworden ist oder ihn in der Vorinstanz vertreten hat (vgl. VGH Baden-Württemberg in VBlBW 1991, S. 342, 343) oder auch bei einer 10-jährigen Prozessvertretung (vgl. VGH Mannheim in NVwZ-RR 1996, 238).
  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31222

    Erinnerung gegen die im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festgesetzten Fahrtkosten

    Unter diesen Umständen ist es einem Mandanten nicht zuzumuten, für die Weiterverfolgung seines abgelehnten Asylantrags vor dem Verwaltungsgericht einen anderen hinsichtlich Reisekosten und Tage- und Abwesenheitsgeld kostengünstigen Anwalts mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen (vgl. VGH BW, B.v. 11.3.1991 - A 14 S 110/91 - EzAR 613 Nr. 21 - juris sowie etwa VG Würzburg, B.v. 8.5.2020 - W 7 M 19.30326 - juris; B.v. 4.5.2020 - W 7 M 19.30183 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03

    Anwaltskosten der Behörde nur dann nicht erstattungsfähig, wenn die

    Eine hiervon abweichende Beurteilung kommt aber dann in Betracht, wenn besondere Gründe aus der Sicht der Beklagten die Beauftragung eines "auswärtigen" Rechtsanwalts hätten angezeigt erscheinen lassen, etwa weil zu dem Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand oder sich aufgrund besonderer Fachkenntnisse des Rechtsanwalts für eine verständige Partei die Übertragung des Mandats angeboten hat (VGH BW, Beschl. v. 28.02.1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238; Beschl. v. 11.03.1991- A 14 S 110/91 -, EZAR 613 Nr. 21).
  • VG Aachen, 11.05.2006 - 7 K 4169/04

    Bemessung der Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes

    vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen: OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlicht in NVwZ-RR 2004, 711; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. März 1991 - A 14 S 110/91 -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlicht etwa in JurBüro 1991, 1246 f.; VG Gera, Beschluss vom 15. April 1998 - 5 K 20215/94 -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlicht in AuAS 1998, 177 f., jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 1 S 3/95

    Zur Erstattung von Mehrkosten durch Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    In welchem Umfang Mehrkosten durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, läßt sich nur unter Berücksichtigung des Einzelfalls entscheiden; die Mehrkosten müssen jedoch notwendig iSv VwGO § 162 Abs. 1 sein (Anschluß VGH Mannheim, 1991-03-11, A 14 S 110/91, VBlBW 1991, 342).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1992 - A 16 S 2061/91

    Kostenfestsetzung - zur Erstattung von Fahrtmehrkosten für im

    Dagegen kann der über diesen Betrag hinausgehende Fahrtaufwand, der deshalb entstanden ist, weil sein Prozeßbevollmächtigter in K ansässig ist, nicht festgesetzt werden, da diese Kosten nicht im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (zur Erstattung von Fahrtkosten auswärtiger Rechtsanwälte vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 4.11.1987 - 11 S 1103/86 - m.w.N., vom 20.7.1989 - 2 S 1497/89 -, vom 11.3.1991 - A 14 S 110/91 -, VBlBW 91, 342 und vom 12.3.1992 - 3 S 67/92 -).
  • VG Berlin, 23.02.2010 - 9 KE 27.10

    Kostenerinnerung - Reisekosten eines Rechtsanwalts (Berlin)

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 15 M 09.02275

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

  • VG Leipzig, 02.09.1996 - 3 K 359/95
  • VG Potsdam, 15.08.2012 - 11 KE 30/12

    Rechtsanwaltskosten, Auslagen des Rechtsanwalts, Kostenerstattung, Fahrtkosten,

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